Antrags- und Genehmigungsverfahren
Wir beantragen für Sie:
Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO
(Antragstellung nach erfolgter Vorstellung bei einem Sachverständigen z.B. TÜV, KÜS, GÜS, Dekra . . .)
Erlaubnisse gem. § 29 Abs. 3 StVO
(Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr)
Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
(Überschreitung von Länge, Breite und Höhe der Ladung)
Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alternative StVO
(Verbot vom Befahren von Kraftfahrstraßen und Autobahnen)
Nach erfolgter Bescheiderteilung weisen wir Sie in die Rahmenbedingungen des Transportes/der Überführungsfahrt ein.
Wir wissen, dass der Genehmigungsprozess oft komplex und zeitaufwendig sein kann. Deshalb bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung an.
Von der ersten Beratung bis zur finalen Genehmigung stehen wir an Ihrer Seite. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten.
Wir erläutern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Genehmigung zu erhalten.
Bei GSB-Gunzenhausen stehen wir Ihnen zur Seite, um den Antragsprozess effizient und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Beantragung erfordert bestimmte Dokumente und die Einhaltung vordefinierter Verfahren. Unser Expertenteam hilft Ihnen, alle notwendigen Informationen zusammenzustellen und den Antrag fristgerecht einzureichen.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Antragstellung zu beginnen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Bei Fragen oder zur Unterstützung stehen wir Ihnen zur Verfügung.